Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der Emdeaef BV 
            Offizielle Geschäftsstelle in Best, Niederlande und bei der
            Handelskammer in Eindhoven unter Nr. 17121204 registriert.
            Artikel 1 Allgemeines 
            A. Diese Bedingungen beziehen sich auf alle Lieferungen und/oder
            Verkäufe und/oder rechtliche Verrichtung von Diensten der Emdeaef
            BV, im Folgenden Lieferant, und den Kunden und/oder Klienten, im
            Folgenden Kunden. 
            B. Der Kunde wird geachtet diese Bedingungen akzeptiert zu haben,
            alleine schon durch die Erteilung eines Auftrags oder das Aufgeben
            einer Bestellung beim Lieferanten, beim Abschließen eines
            Verkaufsvertrags oder wenn eine Lieferung von Waren und/oder
            Diensten vom Lieferanten empfangen wurden. 
            C. Der Lieferant akzeptiert keine anderen, von Kunden spezifizierten
            allgemeinen Bedingungen, es sei denn, der Lieferant hat sich ausdrücklich
            schriftlich damit einverstanden erklärt. 
            Artikel 2 Angebote und Kommissionen 
            A. Alle vom Lieferanten gemachten Angebote sind unverbindlich. 
            B. Preisangaben sind nur für die in den Angeboten genannten Mengen
            und Lieferzeiten gültig. 
            Artikel 3 Preise 
            A. Die zitierten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer. 
            B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis eines Artikel
            nach dem Datum einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu erhöhen.
            Diese Preiserhöhung gilt für jeden Teil einer noch nicht
            versendeten Bestellung. Der Begriff Preiserhöhung bedeutet hier
            eine Erhöhung der Kostpreiskomponenten, wie zum Beispiel
            Ausgangsmaterialien und/oder Hilfsstoffe, Frachtgebühren, Löhne,
            Steuern oder Abgaben und sonstige. 
            C. Der Kunde wird immer im voraus über alle Preiserhöhungen
            informiert. Jedes Angebot gilt unter der Voraussetzung, daß es
            unter normalen Bedingungen ausgeführt werden kann. 
            Artikel 4 Lieferzeit 
            A. Die angegebenen Lieferzeiten werden in keinem Fall als
            Verfallsdatum betrachtet, es sei denn, man hat sich ausdrücklich
            anders geeinigt. Im Falle einer Lieferung, die nicht rechtzeitig
            angekommen ist, wird dem Lieferanten die Verzögerung schriftlich
            mitgeteilt, wobei dem Lieferanten ein angemessener Zeitraum zur Erfüllung
            der Lieferpflicht gestellt wird. 
            B. Verzögerungen und/oder Nichterfüllung der Lieferung berechtigen
            den Kunden niemals zur Forderung von Schadensersatz in jeglicher
            Form. 
            C. Der Lieferant ist berechtigt, eine Lieferung aufzuschieben und/oder
            zu stornieren, wenn eine Fabriksstörung in seiner eigenen Fabrik
            oder in der Fabrik einer seiner Lieferanten vorliegt, wenn
            Ausgangsmaterialien unerhältlich werden sollten oder im Falle von
            unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Ereignissen, ohne daß
            er dadurch zur Zahlung von eventuellem Schadenersatz herangezogen
            werden kann. 
            Artikel 5 Menge 
            A. Der Lieferant behält sich das Recht vor, 20 % mehr oder 20%
            weniger als die vereinbarte Menge zu liefern und den Preis
            dementsprechend anzupassen. 
            B. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Teillieferungen
            vorzunehmen. In solchen Fällen zahlt der Kunde pro geliefertes Teil. 
            Artikel 6 Lieferung 
            A. Lieferung ist basiert auf Incoterms (Letzte registrierte
            Version), soweit nicht schriftlich anders vereinbart wurde. 
            B. Die Waren sind dem Kunden dann geliefert, wenn der vereinbarte
            Incoterm von den Lieferanten erfüllt ist, soweit nicht schriftlich
            anders vereinbart wurde. 
            C. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Beschädigung,
            Verlust und/oder Verzögerungen, die beim Transport und bei der
            Annahme der Waren durch den Kunden auftreten können. 
            Artikel 7 Ansprüche 
            A. Ansprüche hinsichtlich der Qualität, Leistung oder Menge können
            nur dann gültig gemacht werden, wenn der Lieferant diese Ansprüche
            innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren
            schriftlich vom Kunden empfangen hat. 
            B. Waren dürfen nur dann retourniert werden, wenn der Lieferant
            schriftliche Erlaubnis dazu gegeben hat. Risiko und Kosten der Rücksendung
            sind zu Lasten des Kunden. 
            C. Bei Rücksendungen ersetzt der Lieferant entweder die
            beanstandete Ware oder er paßt die Rechnung entsprechend an. 
            
            Artikel 8 Eigentumsvorbehalt 
            A. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben, in Haupt- und 
			Nebensachen Eigentum des
            Lieferanten bis vollständige Zahlung der ausstehenden Rechnung gemäß
            dem Kaufvertrag erfolgt ist. 
            B. Alle vom Lieferanten erhaltenen Waren, die sich im Besitz des
            Kunden befinden, werden als die Waren angesehen, die auf einer
            unbezahlten Rechnung aufgeführt sind, insofern als die Waren im
            Besitz des Kunden nicht in Menge, Art oder Zusammensetzung die Waren
            auf einer unbezahlten Rechnung übertreffen. 
			C. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der 
			Lieferanten stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. 
			Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der 
			Lieferant auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im 
			Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die 
			Lieferant abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem 
			Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen 
			oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Lieferant unverzüglich 
			schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den 
			Eigentumsvorbehalt der Lieferant unverzüglich in geeigneter Form 
			hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die 
			Liefergegenstände veräußert und die Lieferant dieses genehmigen 
			sollte, tritt der Kunde der Lieferant bereits mit Vertragsabschluss 
			alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, 
			der Lieferant alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen 
			Informationen herauszugeben und die erforderlichen 
			Mitwirkungshandlungen zu erbringen.  
			
            Artikel 9 Zahlungen 
            A. Zahlung erfolgt in der vom Lieferanten angegebenen Weise. 
            B. Ausgleich von Schulden oder andere Formen der Kompensation sind
            nicht erlaubt, wenn keine ausdrückliche schriftliche Z ustimmung des
            Lieferanten vorliegt. 
            C. Es ist den Lieferanten gestattet, Zahlung eines Teils der Summe
            oder auch der Gesamtsumme im voraus zu verlangen. 
            D. Sollte eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten
            Zahlungsfrist noch nicht erfolgt sein, so hat der Lieferant das
            Recht, dem Kunden ohne weiteren Beweis des Versäumnisses monatlich
            die gesetzlichen Zinsen plus 2% zu berechnen, und zwar für jeden
            Monat, oder Teil eines Monats, in dem die Zahlung nicht erfolgt ist.
            Außerdem kann der Lieferant dem Kunden die Kosten des
            Rechtsbeistands, inklusive der außergerichtlichen Einziehungskosten
            von 15% der Gesamtsumme berechnen und so nötig gerichtlich
            einfordern, wenn der Lieferant eine dritte Partei mit der Einziehung
            der Zahlung beauftragt hat. 
            E. Eine ausstehende Zahlung, wie sie im obigen Abschnitt definiert
            ist, gibt dem Lieferanten das Recht, alle Bestellungen, die der
            Kunde möglicherweise gemacht hat, aufzuschieben und oder teilweise
            oder ganz zu stornieren. Der Schaden, der sich hieraus ergeben kann,
            ist zu Lasten des Kunden.
            Artikel 10 Haftung 
            Der Lieferant übernimmt weder direkt noch indirekt Verantwortung
            oder Haftung für die Waren, die er liefert. 
            Artikel 11 Diversen 
            A. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig,
            wenn der Lieferant sich ausdrücklich schriftlich damit
            einverstanden erklärt hat. 
            B. Alle Vereinbarungen mit dem Lieferanten unterliegen dem niederländischen
            Recht. 
            C. Alle Dispute, die sich aus der Vereinbarung ergeben, werden
            ausschließlich vom zuständigen Gerichtshof in Den Bosch behandelt. 
             
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